Rot-Rot-Grün versucht bisher bei der Klinik gemachte Fehler unter den Tisch zu kehren

Akteneinsichtsausschuss zur Kreisklinik Groß-Gerau

„Die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses ist ein Minderheitsrecht“ so der FDP-Kreisvorsitzende Peter Engemann. Die Rot-Rot-Grüne Kreistagsmehrheit hatte in einem bisher einmaligen Vorgang Aufnahme von Minderheitsvoten in den Abschlussbericht verhindert und damit den Sinn und Zweck des Minderheitsrechts „Akteneinsichtsausschuss“ konterkariert. Die auf Wunsch der FDP/FWG eingeholte rechtlichen Stellungnahmen des Hessischen Landkreistags stellt jedoch fest, „dass die von der im Abschlussbericht wiedergegebenen Meinung abweichenden Voten in eigenen Berichten dargelegt werden können”. Die FDP/FWG-Fraktion hat nun daraufhin ihren eigenen Bericht dem Kreistag zur Kenntnis gebracht – auch wenn dies vom Kreistagsvorsitzenden Kummer, MdL (SPD) erst nicht für zulässig gehalten wurde. „Das Verhalten von Rot-Rot-Grün sei aus parlamentarischer Sicht äußerst befremdlich und peinlich,“ so Engemann weiter.

Im Gegensatz zu den Feststellungen von Rot-Rot-Grün wurden in der Vergangenheit offensichtlich in der Klinik und der Kreisverwaltung Fehler gemacht, die aus Sicht der FDP bei der Neuaufstellung der Klinik nach dem Insolvenzverfahren zukünftig vermieden werden sollten.

Die Rot-Rot-Grüne Ausschussmehrheit habe ihre Augen offensichtlich vor den massiven Fehlern verschließen wollen und dem Kreisausschuss bzw. Landrat Will (SPD) und dem ehemaligen zuständigen hauptamtlichen Beigeordneten Kummer, MdL (SPD) (als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzenden der Kreisklinik) einen Persilschein ausstellen wollen.

Aus Sicht der FDP/FWG-Fraktion lassen sich aus den eingesehenen Unterlagen Probleme und Fehler in folgenden Themenkomplexen erkennen und im Einzelnen auch belegen:

  1. Investitionsmittel des Kreises wurden in siebenstelliger Höhe (missbräuchlich) zur Verlustabdeckung verwendet
  • Nach Auslaufen der Übergangszeit aus dem Gesellschaftervertrags gab und gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch der Klinik auf einen Verlustausgleich und keine Regelung, welche Unterlagen hierfür vorzulegen sind
  • Ein vollkommen unzureichendes Rechnungswesen in der Klinik, das auch für eine sachgerechte Aufstellung von Wirtschaftsplänen ungeeignet war. Auch ein regelkonformes Inventar war offenkundig nicht vorhanden.
  • Unzureichende Steuerung der Beteiligung durch das Controlling des Kreises bzw. des Aufsichtsrats / des Gesellschafters durch einfache Übernahme von Zahlen aus der Klinik, obwohl diese als fragwürdig angesehen wurden
  • Eine unzureichende Ausstattung der Klinik mit (liquiden) Eigenkapital, was zu Nachschüssen zum EK, Hängepartien bei der Testaterteilung und letztlich auch zum Anwachsen der Schulden geführt hat
  • Das Unvermögen der Wirtschaftsprüfer

Diese in den Unterlagen gefundenen Fakten stehen im diametralen Gegensatz zum Bericht der Rot-Rot-Grünen Ausschussmehrheit! „Offenbar arbeitet die linke Kreiskoalition nun auch mit ‚alternativen Fakten‘ und nicht mehr mit der Realität,“ so FDP-Vorsitzender Engemann.

Diese Fehler und Probleme haben zusammen mit der falschen strategischen Aufstellung der Klinik (die vom Aufsichtsrat mitgetragen wurde) zu den landesweit mit Abstand höchsten Verlusten pro Klinkbett geführt. Die von Rot-Rot-Grün beschlossene Strategie, ein kleines Krankenhaus in einer stand-alone-Lösung ohne Partner mitten im Rhein-Main-Gebiet mit dem Ziel der Expansion betreiben zu wollen, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Letztlich war deshalb die Insolvenz unausweichlich.

Letztlich sei auch zu prüfen, ob aufgrund der gemachten Fehler sowohl auf Seiten des Landkreises als auch durch die ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatzansprüche bestehen könnten.

Bisher sind rund 60 Millionen Euro beim Kreis an Verlustausgleichen und Forderungen aus einer Bürgschaft aufgelaufen. „Zurecht schütteln inzwischen 2 hessische Sozialminister nur noch mit dem Kopf, wenn sie über die Situation der Kreisklinik Groß-Gerau bis zum Insolvenzantrag sprechen“, so Engemann.