Haushaltsposse im Kreis Groß-Gerau Teil II

Landrat legte rechtswidrige Mehrausgabenvorlage zur Beschlussfassung vor

„Nachdem der Kreistag Ende letzten Jahres einen für jeden erkennbar nicht genehmigungsfähigen Haushalt beschlossen hat, geht die Posse des Landrats nun in die zweite Runde“, so FDP/FWG-Fraktionsvorsitzender Peter Engemann.

Im Mai dieses Jahres legte Landrat Will als Kämmerer dem Kreistag nun eine Vorlage zur Beschlussfassung vor, in der Mehrausgaben nach §100 HGO (unvorhersehbare und unabweisbare Ausgaben) in Höhe von rund 12,5 Mio. Euro für 2022 nachträglich beschlossen werden sollten. Seine rot-rot-grüne Kreistagskoalition ist ihm dabei gefolgt, obwohl keine der gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben waren.  Nun hat er (bzw. sein Vertreter im Amt) dem Kreistagsbeschluss seiner eigenen Vorlage wegen offenkundiger Rechtswidrigkeit widersprochen. Dies sei ein bisher einmaliger Vorgang, so Engemann.

„Mit der Mehrausgabenvorlage sollte der eigentlich notwendige Nachtragshaushalt im Jahr 2022 umgangen werden,“ so Engemann weiter. Rechtlich einwandfrei wäre eine Nachtragssatzung zum Haushalt 2022 gewesen, in der die betroffenen Haushaltsansätze angepasst worden wären. Allerdings wäre dann aufgefallen, dass die im Haushaltsentwurf 2023 angesetzte Rücklage zur Deckung des Haushalts 2023 gar nicht mehr vorhanden war. Es liegt der Verdacht nahe, dass dies verschleiert werden sollte.

„Wir fragen uns, wie es mit der Stellung als Beamter zu vereinbaren ist, dass der Landrat nun zum wiederholten Male nicht rechtskonforme Vorlagen dem Kreistag zur Beschlussfassung vorlegt. Ebenso stellt sich die Frage, ob die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken nur noch zum kritiklosen Abnicken in die Kreistagssitzungen geschickt werden.“ Sowohl bei der Haushaltsverabschiedung, als auch bei der Mehrausgabenentscheidung wurde trotz offensichtlicher Mängel der Vorlage von rot-rot-grün (und Teilen „der Partei“) ohne Widerspruch zugestimmt.

Der Kreistag als Überwachungsorgan könne sich das so nicht bieten lassen, da das Vertrauen zwischen Verwaltung und Kreisparlament so beschädigt würde. So habe man den Haushalt 2023 unter falschen Voraussetzungen beraten, meint Engemann.

In einem Antrag zur kommenden Kreistagssitzung fordert die FDP/FWG-Fraktion daher dieses Vorgehen zu missbilligen. Darüber hinaus überlege die FDP/FWG-Fraktion das Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme zu bitten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Regierungspräsidium im Haushaltsentwurf 2023 ja auch mit einer faktisch nicht vorhandenen Rücklage getäuscht worden sein könnte.