Kommunale Finanzen
Finanzieller Spielraum heute und in der Zukunft ist die Grundlage für kommunalpolitische Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit in unserem Landkreis. Doch unser Haushalt ist heute unter Druck, es fehlen über 130 Mio. Euro. Verschärft wird die Situation in den nächsten Jahren durch Zinsbelastungen auf aufgenommene Kredite, notwendige Investitionen in die Schulen bei steigenden Schülerzahlen und den gesetzlich notwendigen Ausbau der Ganztagsangebote (Mensen etc.). Daher fordern wir Freie Demokaten nicht nur eine Konsolidierung der Ausgabenseite, sondern grundlegende Strukturreformen. Nur so können wir „Enkel-fit“ werden und kommenden Generationen Handlungsspielraum erhalten.
Eine Reform der Kommunalfinanzen
Aktuell haben die Kommunen kaum finanziellen Handlungsspielraum, sondern erfüllen zu großen Teilen Pflichtaufgaben, die von Bund und Land zugewiesen sind. Besonders Sozialleistungen belasten die Kasse. Bund und Länder wälzen z.B. die Kosten der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auf die Kommunen ab. Das Konnexitätsprinzip (wer bestellt, der bezahlt) muss sowohl zwischen Land und Kommunen strikte Anwendung finden als auch bei vom Bund verursachten Mehrkosten wie z.B. der Ausweitung des Wohngeldbezugs. Rund 28,4 Prozent aller staatlichen Aufgaben erfüllten die Kommunen, erhalten aber nur 15,5 Prozent der bundesweiten Steuern.
Echter Sparwille vor Ort
Zusätzliche hausgemachte Kosten müssen vermieden, Personal flexibler eingesetzt, die Digitalisierung vorangetrieben und Standards überprüft werden.
Einsparungen in der Verwaltung im Kreis
Gerade im Kreis Groß-Gerau sind Doppelstrukturen durch den Sonderstatus der Stadt Rüsselsheim ein Kostentreiber. Wir wollen Verwaltungsaufgaben zusammenlegen und dadurch Gemeinkosten reduzieren. Hierzu gehört die Zusammenlegung der Schulträgeraufgaben im Kreis, der Nahverkehrsgesellschaften und auch der Volkshochschule
von Kreis und Stadt Rüsselsheim.
Effizienz durch interkommunale Zusammenarbeit
Wir Freie Demokraten wollen die interkommunale Zusammenarbeit ohne Scheuklappen ausbauen. Größere Arbeitseinheiten verfügen über besseres Know-how und effizientere Arbeitsabläufe. Wir wollen, dass alle internen Aufgaben der Gemeinden und des Kreises auf mögliche Synergien bei Übertragung auf eine gemeinsame Stelle überprüft werden. Dies gilt insbesondere für immer wiederkehrende Tätigkeiten, wie im Personalwesen, der Beschaffung oder der Abrechnung von Gebühren. Auch das beim Kreis angesiedelte Projekt Fördergelder / Interkommunales Fördermittelmanagement sollte verstärkt werden, da die Bewerbung für Fördergelder und die Abrechnung immer komplizierter werden. Sinnvollerweise sollte die „Plattform Riedwerke“, die dem Landkreis und den Kommunen gehört, als Basis für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit ausgebaut werden.
Fördermittel besser nutzen
Wir wollen eine Projektsteuerung, die sich auch verstärkt an Förderprogrammen ausrichtet und diese soweit wie möglich nutzt. Das IKZ Projekt Fördermittelberatung wollen wir ausbauen und regional vernetzten. Ziel muss eine regionale Kompetenzstelle als Ansprechpartner für alle öffentlichen Einrichtungen sein.
Privat vor Staat
Die weitere Aufnahme von wirtschaftlichen Tätigkeiten durch den Kreis (Konkurrenz zu privaten Unternehmen) lehnen wir grundsätzlich ab. Es hat sich gezeigt, dass der Kreis fast immer ein sehr schlechter Unternehmer zu Lasten des Steuerzahlers ist (siehe Breitband GmbH).
Mobilisierung privaten Know-hows
Die Möglichkeiten des Einsatzes privater Ressourcen (auch durch PPP) sind überall, wo dies sinnvoll ist, einzusetzen (z.B. bei der Gebäudeunterhaltung). Privates Know-how soll im Krankenhausbereich verstärkt zum Einsatz kommen (Betriebsführung). Ebenso die Einführung und Nutzung sinnvoller Controllinginstrumente. Hierzu gehören auch sinnvolle, über Kreisgrenzen hinausgehende vergleichbare Kennzahlen. Damit können Effizienzpotentiale gegenüber anderen Verwaltungen erkannt werden.
Alle lokalen Maßnahmen werden jedoch nicht ausreichen, um die kommunalen Haushalte einigermaßen auszugleichen. Schon heute ist der Kreis Groß-Gerau auch einer der Landkreise mit den höchsten Grundsteuern, die eine direkte Folge der hohen Defizite sind. Nur wenn das Land Hessen seine Kommunen ausreichend am Gesamtsteueraufkommen
beteiligt, können die gesetzlichen Aufgaben (Aufgaben, auf die die Kommunen keinen eigenen Einfluss haben und nur ausführen) finanziert werden. Die Freien Demokraten unterstützen daher Überlegungen das Land Hessen in dieser Frage erneut vor dem Staatsgerichtshof zu verklagen.
Ausgabenfalle Soziales
War der Anteil der Kosten für Soziales 2020 am Kreishaushalt noch bei 63%, so sind es in 2025 schon 68% (zum Vergleich: Schulträgeraufgabenanteil liegt bei 17%). Die gesetzlich vorgegebenen Kosten steigen in allen Bereichen.
Die LWV-Umlage stieg von 2023 60,5 Mio. € auf 80 Mio. € in 2026, die Kosten der Unterkunft (Differenz zwischen Bundeszuschuss und tatsächlichen Kosten) von 25,8 Mio. € (2023) auf 32 Mio. € (2026), Kinder,- Jugend- und Familienhilfe von 38,4 Mio. € auf 64,5 Mio. € in 2026. Auf diese Kosten und deren Höhe hat der Kreis praktisch keinen Einfluss. Hier ist es Aufgabe des Bundesgesetzgebers die Ansprüche zu überprüfen und die Kommunen für die Ausgaben finanziell auskömmlich auszustatten.
Allein das Thema frühzeitige, niederschwellige Hilfe und Beratung (neben einer effizienten Sozialverwaltung) liegt in den Händen des Kreises. Hierdurch kann erreicht werden, dass einige der exorbitant teuren Maßnahmen (gerade im Bereich der Jugendhilfe) vermieden werden.
Unsere Unterstützung gilt jenen, die bereit sind, sich anzustrengen – nicht denen, die sich verweigern. Solchem Verhalten muss der Staat mit klarer Haltung, aber auch mit Sanktionen begegnen. Auch sollte Missbrauch generell stärker kontrolliert werden.
Beratungsangebote evaluieren
Wir wollen das Beratungsangebot des Kreises in sozialen Fragen auf ihre Wirksamkeit evaluieren und damit prüfen, ob es der Nachfrage entspricht und wo eventuell auch nachgesteuert werden muss. Das reicht von der Erziehungs-, über die Schuldner- bis zur Drogenberatung oder in Fragen der Pflege. Niederschwellige Angebote können zukünftige
Kosten vermeiden.
Bezahlkarte einsetzen
Wir wollen die Bezahlkarte nicht nur auf Geflüchtete nach dem AsylbLG auf Leistungsberechtigte, die in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen eine Bezahlkarte erhalten haben, dem Kreis GG zugewiesen wurden und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, begrenzen. Vielmehr wollen wir alle möglichen Optionen nutzen und mittels Bezahlkarten Fluchtanreize reduzieren
