Konsequenzen aus dem „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichts

Mehrkosten zu erwartenFDP/FW-Fraktion unzufrieden mit Unterrichtung durch den Landrat

Der Kreis Groß-Gerau und seine Beteiligungen beschäftigen einige Honorarkräfte. Zu diesen Anstellungsverhältnissen hat das Bundessozialgericht ein weitreichendes Urteil gefällt.

Das sogenannte Herrenberg-Urteil zwingt konkret Musikschulen dazu, ihre Honorarkräfte in Festanstellungen zu übernehmen, was nicht nur finanzielle Herausforderungen mit sich bringt. Dieses Grundsatzurteil hat natürlich weit über Musikschulen hinaus eine Bedeutung bei der Heranziehung von Honorarkräften.

„Wir gehen davon aus, dass einige Honorarkräfte bei Kreisverwaltung und Kreisbeteiligungen beschäftigt sind. Diese dürften zumindest teilweise von dem Urteil betroffen sein,“ so FDP/FW-Fraktionsvorsitzender Peter Engemann. „Im Rahmen der Quartalsberichte zur VHS habe ich mündlich in der Haupt- und Finanzausschusssitzung nach der Situation bei der VHS gefragt.“ Bei der VHS sei dies kein Problem, ob das Thema in anderen Teilen der Verwaltung bzw. der Beteiligungen relevant ist, blieb offen.

In anderen Kommunen, so Engemann, werden erhebliche Mehrkosten aufgrund des Urteils erwartet. Es sei daher anzunehmen, dass das Thema auch im Kreis Groß-Gerau relevant ist und finanzielle Auswirkungen hat „Obwohl das Urteil aus dem Jahr 2022 stammt, hat der Landrat den Kreistag von sich aus nicht über mögliche Auswirkungen unterrichtet. Wir haben aus diesem Grund für die kommende Kreistagssitzung einen Berichtsantrag zu diesem Thema eingereicht,“ teilte Engemann mit. Da das Bundesarbeitsministerium Arbeitsgruppen zu vier Bereichen (1. Integration- und Berufssprachkurse 2. Musikschulen (das betrifft hier die Gemeinden), 3. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen/ Berufliche Bildung und 4. „freie Kurse“ an Volkshochschulen) eingerichtet hat, wäre es verwunderlich, wenn es im Kreis Groß-Gerau keine Auswirkungen gäbe.