Heringsessen der FDP Groß-Gerau: Kommunen brauchen endlich eine faire Finanzausstattung
Beim traditionellen Heringsessen der FDP Groß-Gerau zu Aschermittwoch stand in diesem Jahr die dramatische Finanzlage der hessischen Kommunen im Mittelpunkt. Als Gastrednerin sprach die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Marion Schardt-Sauer, über die strukturellen Defizite im kommunalen Finanzausgleich und die unzureichende Weitergabe von Bundesmitteln durch die Landesregierung.
Hessen erhält aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ insgesamt 7,437 Milliarden Euro. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen davon jedoch lediglich rund 63 Prozent – 4,707 Milliarden Euro – an die Kommunen weitergeleitet werden.
Besonders kritisch ist, dass 950 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen vorgesehen sind. Die Finanzierung von Krankenhäusern ist jedoch eine originäre Landesaufgabe. Zudem sollen die kommunalen Mittel in zwei Tranchen ausgezahlt werden – ein Teil erst im Jahr 2029. Das nimmt den Kommunen Planungssicherheit und verzögert dringend notwendige Investitionen.
Johanna von Trotha, Kreisvorsitzende der FDP Groß-Gerau, erklärte:
„Unsere Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau stehen massiv unter Druck. Immer neue gesetzliche Vorgaben und steigende Standards – insbesondere im Sozialbereich, bei der Kinderbetreuung und in der Digitalisierung – treffen auf eine Finanzausstattung, die mit der Realität nicht Schritt hält. Das ist eine strukturelle Überforderung.“
Auch Peter Engemann, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion Groß-Gerau, warnte:
„Wenn der Bund oder das Land dauerhaft Aufgaben überträgt oder Standards erhöht, ohne die vollständige Finanzierung sicherzustellen, wird die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt. Das kann und darf nicht der Normalzustand sein.“
Nach Art. 137 der Hessischen Verfassung haben Kommunen Anspruch auf eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Das beim Hessischen Landkreistag diskutierte Gutachten – initiiert durch den Landkreis Groß-Gerau auf Initiative der FDP-Kreistagsfraktion und erstellt von einer renommierten Kanzlei – zeigt auf, dass Kommunen bei struktureller Unterfinanzierung grundsätzlich den Rechtsweg beschreiten können.
Eine Klage gegen das Land darf daher kein Tabu sein, wenn verfassungsrechtlich garantierte Rechte dauerhaft verletzt werden. Kommunale Grundrechtsklagen oder Konnexitätsrügen sind rechtlich vorgesehen – auch wenn die juristischen Hürden hoch sind.
Die FDP Groß-Gerau fordert daher:
- mindestens 75 Prozent der Bundesmittel für die Kommunen,
- eine vollständige Zuweisung der kommunalen Mittel bereits im Jahr 2026,
- keine weiteren Standarderhöhungen ohne verbindliche Gegenfinanzierung,
- sowie eine strukturelle Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs.
Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Landes. Wer sie finanziell schwächt, gefährdet Investitionen, Bildung und soziale Stabilität vor Ort. Wir brauchen in Hessen einen klaren Kurswechsel hin zu echter kommunaler Eigenverantwortung und solider Finanzierung.
