FDP für gemeinsamen Wahltermin zur Kommunalwahl und Landratswahl im März 2016

03.03.2015

Landratswahlen zu Nikolaus und am 4. Advent sind Garant für extrem niedrige Wahlbeteiligung

Die FDP/FW-Fraktion wird im Kreistag gegen den vom Landrat und rot-grünem Kreisausschuss vorgeschlagenen Wahltermin für die Landtagswahl am 6. Dezember stimmen. Die Freien Demokraten seien der Auffassung, dass die Landratswahl zusammen mit der Kommunalwahl im März 2016 stattfinden solle. Der von Landrat Will im Alleingang vorgeschlagene Extratermin verursacht insbesondere bei den Gemeinden und Städten Extrakosten in sechsstelliger Höhe. Darüber hinaus sei anzunehmen, dass die Wähler zu Nikolaus und – wenn eine Stichwahl nötig würde – am vierten  Advent anderes im Kopf hätten, als in ein Wahllokal zu gehen. FDP-Kreisvorsitzender Engemann sagte dazu, dass schon bisher die Wahlbeteiligung bei Direktwahlen extrem niedrig sei, der kuriose Termin im Dezember aber sicher dazu führen würde, die Wahlbeteiligung noch unter 20% zu drücken.

§ 38 Abs. 3 Satz 2 HKO lasse ausdrücklich einen gemeinsamen Termin zusammen mit der Kommunalwahl zu. Hierzu würde es auch keiner besonderen Genehmigung bedürfen.

„Wir wollen den Kommunen die unnötigen Ausgaben ersparen, den Bürgern die gemeinsame Abstimmung an einen Tag ermöglichen und den ehrenamtlichen Wahlhelfern nicht zumuten, Nikolaus bzw. den vierten Adventssonntag in einer Schule bzw. Kindertagesstätte zu verbringen“, sagte Engemann.